Perscheid
News

Kontakt aufnehmen

Beiträge im Überblick

Gemeinsame Pressemitteilung der Organisationen BIV, Bundesfachschule und VDKF

mehr

Seit dem 01. Januar 2015 gilt die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (neue F-Gas-V).

mehr

Die in der EU in den Verkehr gebrachten Mengen von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) werden bis zum Jahr 2030 schrittweise auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen (21 Prozent) reduziert. Die Reduktionsschritte sind in der folgenden Abbildung dargestellt.

mehr

Seit dem 01.01.2015 benötigen Unternehmen, die pro Kalenderjahr HFKW in Mengen von 100 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr in den Verkehr bringen, eine Quote. Sowohl „historische“ Marktteilnehmer als auch neue Marktteilnehmer (solche, die bisher keine Mengen gemeldet haben) können Quoten erhalten.

mehr

Mit der neuen F-Gas-V werden auch Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote erlassen, die ab unterschiedlichen Zeitpunkten gelten.

mehr

Betreiber bestimmter Anlagen hatten bereits mit der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase eine Reihe von Pflichten übertragen bekommen. Mit der neuen F-Gas-V bleiben diese weitgehend bestehen. Einige Pflichten kommen ergänzend hinzu, andere sind mit der neuen Verordnung anders ausgestaltet.

mehr

Neben Verbotsvorschriften enthalten die derzeit gültigen Rechtsvorschriften weitere Regelungen zur Emissionsminderung. Diese sind oder werden teilweise in sektorspezifischen Kommissionsverordnungen konkretisiert.

mehr

Was unter dem „Verwenden von R22“, zu verstehen ist, kann man der Definition aus der EG-Verordnung 1005/2009 entnehmen.

mehr