Von der Mengenbeschränkung und Quotierung erfasst sind HFKW in Gebinden sowie Füllmengen in importierten Geräten. Einige Anwendungen sind ausgenommen, beispielsweise die Verwendung von HFKW als Ausgangsstoff.
Alle HFKW-Nachfrager in der EU konkurrieren um eine Gesamtmenge. Das heißt, es gibt kein eigenes Kontingent für einzelne Mitgliedstaaten oder einzelne Anwendungen.